Fragen der WiR-Fraktion
vom 05. November 2020

Zur kommenden Sitzungsperiode (Quartal IV / 2020) stellen WiR folgende Frage vorab:

Im Zuge des B19 wurde die Auflage zur Erstellung einer Ausgleichsfläche angeordnet. Diese Ausgleichsfläche befindet sich direkt angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet „Fuhlensee“. Der Bereich sollte mit Sträuchern und Bäumen bepflanzt werden.

  1. Befindet sich die Ausgleichsfläche im Landschaftsschutzgebiet?
  2. Wie groß ist die Ausgleichsfläche?
  3. Sind Vorgaben zu den Strauch- und Baumarten gemacht worden, die hier angepflanzt werden dürfen?
  4. Kann die aktuelle Baumspende von Herrn E. Sindt im Zuge der Grundschulaktion „Landverwaldung“ mit dieser Pflicht zur Schaffung einer Ausgleichsfläche in Zusammenhang gebracht werden?

 

Mit Schreiben vom 25.11.2020 an die Fraktionsvorsitzenden teilt der Bürgermeister mit:

Zu A.: Die Ausgleichsfläche befindet sich im LSG (s. 10.Kreisverordnung des Kreises RD-Eck zur Änderung der Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet Dänischer Wohld „Küstenlandschaft Dänischer Wohld“ vom 22.11.1999)

Zu B.: Der ermittelte Ausgleichbedarf beträgt 7.050 m² (siehe Homepage Amt/ BPlan Nr.19)

Zu C.: Es gibt Vorgaben (siehe landschaftspflegerischer Fachbeitrag ENTWICKLUNG auf der Homepage Amt / BPlan Nr.19)

Zu D.: Die Ausgleichsfläche darf nur nach den Festsetzungen des Umweltberichts und dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag hergerichtet werden und darf nicht in Zusammenhang mit der aktuellen Baumspende gebracht werden.

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