Fragen der WiR-Fraktion
vom 23. Mai 2019

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 11.06.2019 stellen WiR folgende Fragen vorab:

  1. Der Endausbau der Erschließung sollte nach der Einigung mit dem Erschließungsträger schnell umgesetzt werden. Wann ist mit dem Endausbau zu rechnen?
  2. Der Grünstreifen zu den Feldern kann nach derzeitigem Stand nicht gem. B-Plan angelegt werden. Wie werden oder wurden die Anwohner über diese Abweichung informiert?

Antworten der Verwaltung vom 08.06.2019:

  1. Hier steht noch kein Termin fest.
    Der Ingenieurvertrag mit dem „Ersatzingenieur“ ist mit dem Erschließungsträger soweit abgestimmt.
    Ferner liegt dem Erschließungsträger der geänderte städtebauliche Vertrag vor. Die Zustimmung hierzu ist noch nicht erfolgt. Hier sind geforderte Kosten strittig. Diese wurde mit einem Schreiben durch den gemeindlichen Rechtsbeistand nochmals erläutert. Eine Rückmeldung, Stellungnahme oder ein Vorschlag liegt noch nicht vor, eine Erinnerung erfolgte ebenfalls. Für die GV am 11.06.2019 ist hierzu sicherheitshalber ein Tagesordnungspunkt vorgesehen
  2. Bisher keine „offizielle“ Information. Die Abweichung wurde bei privater Grundstücksübergabe festgestellt und durch eine betroffene Anwohnerin angezeigt. Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 22 durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises ist bislang nicht erteilt worden, da der Maßnahmenträger fehlende Unterlagen einreichen muss.
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