WiR-Antrag zur Wiederaufnahme des B-Plan-Verfahrens "Eiche-Komplex" Antrag der WiR-Fraktionvom 21. Oktober 2019 Am 21. Oktober 2019 stellt die WiR-Fraktion nachfolgenden Antrag. Er wird in der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.11.2019 beraten werden. Antrag Die Gemeindevertretung beschließt die Wiederaufnahme des B-Plan-Verfahrens für den Eiche-Komplex inkl. der denkmalgeschützten Gebäude und der umliegenden Flächen zwischen Mühlenstraße, Dorfstraße, Parkwinkel und Fritz-Rosenfeld-Wanderweg. Angrenzende Flächen können, sofern sie nicht innerhalb eines anderen B-Plan-Gebiets liegen, bei Bedarf mit in die Planung einbezogen werden. Die Planung soll auf der Grundlage vorliegender Planungsentwürfe erfolgen, um Kosten zu minimieren. Hierzu ist v.a. auf die während der Veränderungssperre für das o.g. Gebiet erstellten Entwürfe zurückzugreifen. Begründung: Das o.g. Gebiet kann derzeit in Ermangelung eines Bebauungsplanes nach den Vorgaben des §34 BauGB bebaut werden. Die Erteilung von Baugenehmigungen ist unter diesen Umständen nicht unwesentlich vom Ermessen der zuständigen Sachbearbeiter abhängig und dem direkten Einfluss der Gemeinde Dänischenhagen weitgehend entzogen. Insbesondere die jüngste Debatte über die zwischenzeitlich abgelehnte Bauvoranfrage für Einfamilien- und Doppelhausbebauung i. V. m. mit dem aktuell online angebotenen separaten Verkauf des ehemaligen Gasthofes und des Saales belegen, dass die Gemeindevertretung ihre städtebaulichen Interessen und die Planungen zum Erhalt des historischen Ortsbildes zügig in einem B-Plan fixieren muss, um zu verhindern, dass durch eine Bebauung nach §34 BauGB irreversibel Fakten geschaffen werden. Mit freundlichen Grüßenim Original gezeichnetIngolf Scheffler Weitere Informationen bald im Bürgerinformationssystem des Amtes: Gemeindevertretung am 28.11.2019 Eiche WiR-Anträge