Gewässer

Gewässer in Dänischenhagen

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Teiche, Flüsse, Regenrückhaltebecken in Dänischenhagen

Fragen der WiR-Fraktion
vom 05. November 2020

Zur kommenden Sitzungsperiode (Quartal IV / 2020) stellen WiR folgende Frage vorab:

Die Gemeinde Dänischenhagen plant die Ausbaggerung des großen Teiches im Gerhard-Willrodt Park und behandelt die eventuelle Verschüttung des Regenrückhaltebeckens am Sportplatzgelände.

  1. In diesen Gebieten leben und überwintern schützenswerte Amphibien, die in Schleswig-Holstein auf der „Roten Liste“ der hochbedrohten Arten stehen, wie zum Beispiel die Rotbauchunke, der Teichmolch, die Erdkröte, der Kammmolch und die Kreuzkröte. Ebenso leben bedrohte Vogelarten in diesen Gebieten, die auf der „Roten Liste“ der extrem hochbedrohten Arten stehen. Dazu zählen unter anderem die Bekassine, der Gänsesäger, der Eisvogel, der Kuckuck und der Alpenstrandläufer. Wurde zu den oben genannten Ausbaggerungen und Verschüttungen bereits die Zustimmung der zuständigen Behörde zum Natur-und Artenschutz eingeholt?
  2. Bei der angedachten Verschüttung stellt sich die Frage der Bepflanzung des ehemaligen Beckens mit entsprechenden Sumpfpflanzen. Insbesondere eignen sich „wasserreinigende“ Pflanzen, wie zum Beispiel der Rohrkolben, das Schilfrohr, die Flatterbinse, der Kalmus, die Sumpfschwertlilie und die Teichbinse. Ist hier seitens der Verwaltung eine entsprechende Expertise im Sinne des aktiven Umweltschutzes angedacht, bzw. in Auftrag gegeben worden?

 

Mit Schreiben vom 25.11.2020 an die Fraktionsvorsitzenden teilt der Bürgermeister mit:

Zu A.: Ein Termin mit der UNB zur Abstimmung hat bereits vor längerer Zeit stattgefunden. Prinzipiell wird die UNB keine Auflagen pauschal erteilen. Es wird jedoch gefordert einen Biologen zu beauftragen, der die Maßnahmenflächen untersucht. Im Anschluss werden die entsprechenden Handlungsvorgaben oder Schutzmaßnahmen vom Biologen festgesetzt bzw. vorgeschlagen. Die Untersuchung sollte unmittelbar vor der Ausbaggerung erfolgen, da die zum Zeitpunkt der Arbeiten vorhandene Vegetation entscheidet ist. Für die Verschüttungen wird ohnehin ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz" notwendig sein. Dieser soll enthalten:

    • die Vorhabenbeschreibung
    • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie
    • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen

Zu B.: Wie bereits zuvor erwähnt wird für die Verfüllung mit großer Wahrscheinlichkeit ein "Fachbeitrag Naturschutz" notwendig sein, der dann entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorschlägt bzw. vorschreibt.

 

WiR fragen nochmal nach (Schreiben vom 26.11.2020 an den Bürgermeister):

Die Antwort wirft weitere Fragen auf. WiR bitten um Übersendung des erwähnten Protokolls des Termins mit der UNB (Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde).

Sollte der/die geforderte Biologe/in im Protokoll nicht erwähnt sein, erbitten wir ebenfalls die schriftliche Auflage der UNB zur Kenntnis. Klärenswert ist die Frage, worauf hin der Biologe untersuchen soll.

Nach den uns vorliegenden Informationen zur Gesetzeslage ist der Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume zentrale Aufgabe des Naturschutzes. Der naturschutzgesetzliche Auftrag für den Artenschutz und ihrer Lebensgemeinschaften leitet sich aus dem Bundes- (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 und § 39 ff.) und Landesnaturschutzgesetz (§ 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 8 und 9) ab.

Inwieweit gedenken Sie diese Gesetze zu diesem Vorhaben zu berücksichtigen? WiR weisen in diesem Zusammenhang auch auf das Landesnaturschutzgesetz hin (§ 1 Abs. 3 Nr. 9 LNatSchG).

 

Schreiben des Bürgermeisters vom 30.11.2020 an die Fraktionsvorsitzenden:

Schriftliche Stellungnahmen oder Auflagen der UNB liegen bislang nicht vor. Auf anliegende Notiz zum Abstimmungsgespräch vom 23.01.2020 wird verwiesen. Die entsprechenden rechtlichen Vorgaben werden in Abstimmung mit der UNB berücksichtigt.

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