Information der Amtsverwaltung
vom 26. Januar 2020

Im Rahmen einer Sozialausschusssitzung wurde ein Sachstand zu den barrierefreien Bushaltestellen erfragt.

Auf Grundlage eines langwierigen Verfahrens (seit ~2012) hat sich der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit verkehrspolitischen Zielsetzungen usw. -> u.a. mit der Barrierefreiheit von Bushaltestellen im Kreisgebiet auseinander gesetzt. Im Ergebnis daraus wurde eine Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen für den öffentlichen Personenverkehr im Kreis Rendsburg-Eckernförde erlassen.

Gegenstand der Förderung ist der barrierefreie Um- oder Ausbau von Bushaltestellen, die nach der „Vorschlagsliste barrierefrei auszubauender Haltestellen“ (Anlage der Richtlinie) der Priorität 1a oder 1b zugeordnet sind und deren Baulast in die Zuständigkeit des Kreises oder der Städte, Ämter und Gemeinden fallen sowie dafür notwendige Planungskosten.

Im ersten Schritt sollen damit nur Haltestellen gefördert werden, die in der Anlage priorisiert wurden (Zuwendungsvoraussetzung!). Die Gemeinde Dänischenhagen wird unter der Priorität 1a mit der Haltestelle „Dänischenhagen, Eiche“ in Fahrtrichtung Krusendorf/Strande und unter der Priorität 1b mit der Haltestelle „Dänischenhagen, Gemeinde“ in Fahrtrichtung Krusendorf genannt. Weitere Bushaltestellen sollen im Gemeindegebiet Dänischenhagen bisher nicht gefördert werden. Eine nachträgliche Förderung von erfolgten Maßnahmen ist nicht zulässig. Aus diesem Grund entfällt leider die Haltestelle „Dänischenhagen, Gemeinde“.

Trotzdem wurde der Kreis Rendsburg-Eckernförde gebeten, über die Förderung weiterer Haltestellen nachzudenken, dies sieht aber die aktuelle Förderrichtlinie nicht vor. Es besteht aber die Hoffnung, dass nach Abarbeitung der Priorität 1a und 1b die Förderung ausgeweitet wird.

Ergänzend teilte der Kreis nach telefonischer Rücksprache durch den Techniker, Herrn Klemke, mit, dass gemäß der genannten Anlage zur Förderrichtlinie nur Haltestellen priorisiert wurden, die eine Bordsteinhöhe von unter 11,0 cm aufweisen, alle die bei und über den 11,0 cm liegen, wurden von der Priorisierung erst einmal ausgeschlossen, um so eine Begrenzung zu erreichen. Leider haben die genannten Haltestellen in der Gemeinde Dänischenhagen eine Bordsteinhöhe von mindestens 11,0 cm.

Wegen einer größeren Maßnahme „Knotenpunkt“ in der Gemeinde Schwedeneck hat sich die förderfähige Untersuchung der verbliebenen Haltestelle „Dänischenhagen, Eiche“ verzögert, ist aber weiterhin im Blick des technischen Bereiches im Hause, Herrn Klemke. Der jetzt für Schwedeneck beauftragte Ingenieur soll grundsätzlich auch die Untersuchung in Dänischenhagen vornehmen. Ferner wurde er gebeten, die Kosten für die überschaubare Untersuchung der Haltestellen im Bereich Begegnungsstätte (beide Richtungen) und in Gegenfahrtrichtung „Eiche“ zu nennen, um ggf. eine Entscheidung treffen zu können, ob die Untersuchung auch ohne Förderung erfolgen sollen, um auf zukünftige Förderung grundsätzlich vorbereitet zu sein.

Quelle: Mitteilung der Amtsverwaltung an die Fraktionsvorsitzenden vom 26.01.2020