Steinviertel (B14)

Fragen der WiR-Fraktion
vom 12. Mai 2021

Zur kommenden Sitzung der Gemeindevertretung am 14.06.2021 stellen WiR folgende Frage vorab:

Die WiR-Fraktion bekräftigt erneut und in aller Deutlichkeit den Wunsch zur Hergabe der in der Verwaltung vorliegenden schriftlichen Anordnung des Kreises zur zwingenden Anpassung der Verkehrssituation von einer derzeitigen Zone 20 in eine Zone 30 im Steinviertel. Der Bürgermeister hatte auf zweifaches Nachfragen in der vergangenen Gemeindevertretersitzung bestätigt, dass diese schriftliche Anordnung in der Verwaltung vorliegt.

Mit Schreiben vom 09.06.2021 teilt uns unsere Amtsverwaltung mit:

Hiefür ist die Gesetzeslage der Grund für die Maßnahme:

§49 (1d) StVO In zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) können auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden.

Der Tatbestand des zentralen städtischen Bereichs liegt hier nicht vor, dementsprechend war die Regelung hier anzupassen. Dieses wurde im Schriftverkehr mit dem Kreis bestätigt (s. anliegende Email).

 

Auszug aus der E-Mail des Kreises an unsere Amtsverwaltung vom 10.08.2020:

[...]

Wenn einfach alles so geblieben wäre wie es ist, hätte ich die Tempo 20-Zone jetzt nicht "angefasst". Davon gibt es noch ein paar im Kreisgebeit, die aber tatsächlich jetzt zum Teil auch von den Ämtern selbst angegangen und in einen StVO-konformen Zustand gebracht werden. Alternative ist dabei nur Tempo 30 Zone oder verkehrsberuhigter Bereich.

[...]

%MCEPASTEBIN%