Steinviertel (B14)

shz Logo 0050px
21. Januar 2010

Korruption in Dänischenhagen: Bundesgerichtshof wies die Revision der Angeklagten zurück

Kiel. Landgericht und Staatsanwaltschaft können aufatmen: Das Urteil im Korruptionsprozess um ein Neubaugebiet in Dänischenhagen ist rechtskräftig. Wie Sprecher beider Behörden mitteilten, hat der Bundesgerichtshof die Revision der Angeklagten als unbegründet zurückgewiesen. Andernfalls hätte das ohnehin schon mit Wirtschaftsverfahren überlastete Landgericht den Mammutprozess nochmals aufrollen müssen.

Vor einem Jahr hatte die VI. Große Strafkammer drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme gegen den ehemaligen Bauamtsleiter B. (65) des Amtes Dänischenhagen verhängt. Seine zur Tatzeit als Immobilienmaklerin eingesetzte Ehefrau (62) wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. An 83 Verhandlungstagen hatte das Kieler Landgericht die in den 90er Jahren wurzelnde Korruptionsaffäre um das Neubaugebiet nördlich der Kieler Stadtgrenze aufgearbeitet. Aus dem illegalen Ertrag, den die Eheleute erzielten, unterliegen laut Urteil rund 211.000 Euro dem Vermögensverfall.

Weitere 111.000 Euro aus ihrem Besitz fallen nicht zuletzt wegen der gewaltigen Verfahrenskosten an die Landeskasse: Rund 250 Zeugen und Sachverständige waren gehört worden. Nach dem nun rechtskräftigen Urteil hatte sich die Ehefrau des Amtsträgers einen „Makleralleinauftrag“ für die Vermarktung der Grundstücke gesichert, um die finanziellen Zuwendungen Dritter an ihren Mann zu verschleiern. Amtsleiter B. habe - vorschriftswidrig über die Köpfe kommunalpolitischer Gremien hinweg - eigenmächtig die Planung für die rund 100 Grundstücke abgeändert, Wendehämmer verkleinert und Straßenverläufe geändert, um mehr Parzellen verkaufen zu können. Erschwerend wertete das Gericht B.s Uneinsichtigkeit und den Missbrauch seiner herausgehobenen Dienstposition. Strafmildernd fielen das fortgeschrittene Alter der nicht vorbestraften Eheleute und ihre besondere Haftempfindlichkeit ins Gewicht.

Wegen der überlangen Verfahrensdauer wurde B. ein Teil seiner Haftstrafe als bereits verbüßt erlassen.


Gelesen bei: www.kn-online.de