Antrag der FDP/WiR-Fraktion
vom 22. Juli 2009

Am 22. Juli 2009 stellt die FDP/WiR-Fraktion nachfolgenden Antrag.

Antrag

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur nächsten Gemeindevertretersitzung sowie zur nächsten Sitzung des Bauausschusses beantrage ich, den Tagesordnungspunkt „Flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung in Dänischenhagen“ aufzunehmen. Zu diesem Tagesordnungspunkt beantragen wir:

Im Gebiet der Gemeinde Dänischenhagen (mit den anhängenden Nachbarorten Kaltenhof und Sturenhagen) innerhalb der durch Ortseingangsschilder gekennzeichneten geschlossenen Bebauung 30 km/h zum Standardtempo wird. Die zum derzeitigen Zeitpunkt existierenden Bereiche, in denen schon Geschwindigkeitsregelungen unterhalb 30km/h bestehen oder Bereiche, in denen gem. gültiger Bebauungspläne geringere Geschwindigkeiten ausgewiesen sind, bleiben erhalten.

 

Begründung:

Wichtigstes Argument ist die Erhöhung der Sicherheit für Kinder, Fußgänger und Radfahrer. Somit wird die Lebensqualität in unserer Gemeinde weiter verbessert. Schon jetzt gilt für einen Großteil des Gemeindegebiets Tempo 30 km/h versehen; eine einfache, eindeutige Beschilderung, die von allen Verkehrsteilnehmern sofort zu verstehen ist, wäre eine positive Folge. Die Attraktivität des Dorfes auch im Hinblick auf tourismusfördernde Aspekte würde sich erhöhen.

Frei dem Motto Langsamer, Umweltfreundlicher und Sicherer wäre dies der erste Schritt in Richtung eines einheitlichen Verkehrskonzepts in unserer Gemeinde. Die meisten jungen Familien haben Kinder, die nur teilweise abgesicherte Schulwege absolvieren, aber es gibt auch viele Kinder, die einen weiteren Schulweg durch die Gemeinde zur Grundschule, Kindergärten und Sportverein / Sportstätten zurücklegen müssen. Die architektonisch gelungene Ausgestaltung der neuen Bebauungsgebiete hat verkehrstechnisch zu einer unübersichtlichen Situation auch durch zunehmenden Pflanzenbewuchs geführt. Diesem Umstand sollte die Gemeinde durch entsprechende Geschwindigkeitsanpassungen Rechnung tragen.

Die Vorteile von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit sind unbestreitbar. Je langsamer ein Auto fährt, desto kürzer ist der Anhalteweg - die Summe aus Reaktions- und Bremsweg. Bei 50 km/h beträgt der Anhalteweg fast 28 Meter. Bei Tempo 30 kann ein Auto dagegen schon nach 13 Metern stehen. Die Wucht des Aufpralls steigt überdies im Quadrat der Geschwindigkeit. Die Folge: Bei Tempo 50 enden acht von zehn Unfällen mit FußgängerInnen tödlich. (Bei Tempo 30 sterben zwei bis drei von zehn Angefahrenen.) Wird Tempo 30 eingehalten, so ist der Mischverkehr von Fahrrädern und Fahrzeugen auf derselben Fahrbahn sicher − das spart den Platz für Radwege und gibt FussgängerInnen mehr Raum.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen
im Original gezeichnet
Dietmar Wagner