Straßen, Wege und Verkehr

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Fragen der WiR-Fraktion
vom 05. November 2020

Zur kommenden Sitzungsperiode (Quartal IV / 2020) stellen WiR folgende Frage vorab:

  1. Hat die Verkehrsaufsicht des Kreises der Änderung der Beschilderung in den verkehrsberuhigten Bereichen Spechtwinkel, Schwalbenweg und Goosdiek in genau dieser Form zugestimmt oder sie gar genau so beauftragt?
  2. Die überarbeitete Beschilderung ist h.E. nicht ausreichend. Der Ersatz des Verkehrszeichens „Zone 30“ durch das das Verkehrszeichen „Ende des Verkehrsberuhigten Bereiches“ führt dazu, dass zwar an den Einmündungen in die Straßen Tentenbrook und Schulstraße der Verkehr gegenüber dem aus den Verkehrsberuhigten Bereichen ausfahrenden Fahrzeugen vorfahrtsberechtigt ist, danach aber in Ermangelung eines anderen Schildes die innerorts erlaubten 50 km/h gelten.

 

Mit Schreiben vom 25.11.2020 an die Fraktionsvorsitzenden teilt der Bürgermeister mit:

Zu A.: Die Aufstellung der Schilder wurde durch die Verkehrsaufsicht im März diesen Jahres angeordnet. Bei der letzten Verkehrsschau wurde die aufgestellte Beschilderung vor Ort durch die Polizei, die Verkehrsaufsicht und das Amt begutachtet und für richtig befunden.

Zu B.: Eine erneute Beschilderung nach der Einfahrt aus den verkehrsberuhigten Bereichen mit dem Hinweis auf Zone 30 erfolgt nicht, da die Verkehrsaufsicht diese nicht für erforderlich hält.

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