Jugendförderrichtlinie: Projekte nun doch definiert Sitzung der Gemeindevertretungam 29. März 2021 Zu TOP 10: Änderung der Richtlinie zur Projektförderung in der Gemeinde Dänischenhagen Was ist ein Projekt? Mit dieser Frage musste sich unsere Amtsverwaltung nun beschäftigen, nachdem dort Anträge zur Projektförderung im Rahmen der Jugendförderrichtlinie vorlagen. Unsere damaligen Vorschläge zur Definition eines Projektes wollte man in der ersten von uns im November 2018 angeschobenen Jugendförderrichtlinie nicht mit aufnehmen. Aber besser spät als nie. WiR haben zu der jetzt seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Definition keine Einwände. Allerdings bessern WiR bei den Entscheidungsträgern nochmal nach. Unser Vorschlag, dass hier nicht die Gemeindevertretung entscheiden soll, sondern dieses auch durchaus dem Jugend- und Sozialausschuss zuzutrauen ist, findet Zuspruch. Grundsätzlich hatten WiR bei der Erarbeitung der Richtlinie vor zwei Jahren auch die Aufnahme der Säulen „Sachmittelbezuschussung“ und „Kostenlose Überlassung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten“ gefordert. Weitere Informationen im Bürgerinformationssystem des Amtes: 29.03.2021 Gemeindevertretung TOP 10: Änderung der Richtlinie zur Projektförderung in der Gemeinde Dänischenhagen 15.03.2021 Jugend- und Sozialausschuss TOP 6: Änderung der Richtlinie zur Projektförderung in der Gemeinde Dänischenhagen Jugendförderung Quartal 2021/1 WiR-Erfolge