Jugend

Ehrenamt erhalten / fördern / anerkennen

Jugend- und Sozialausschuss
am 14. November 2018

Die WiR-Fraktion greift das Thema Jugendförderung auf und bringt es in die Gremien ein.

Anlass war sicherlich auch die Ablehnung des Antrags auf Bezuschussung zur Anschaffung neuer Pfadfinderzelte der Evangelischen Pfadfinderschaft Nordisk Manskab Dänischenhagen im Frühjahr 2018.

WiR sahen uns hier zu schnellem Handeln veranlasst, damit so ein Malheur nicht noch einmal passiert und bei Bedarf in 2019 Gelder im Gemeindehaushalt bereitstehen.

Die CDU sieht keine Notwendigkeit zur Erarbeitung einer Förderrichtlinie. Doch immerhin konnten wir eine Mehrheit überzeugen, dass sich die Gremien der Gemeinde mit diesem Thema weiterhin beschäftigen werden.

Folgende Richtlinie wurde von uns als "Diskussionsgrundlage" erarbeitet:

Jugendförderrichtlinie der Gemeinde Dänischenhagen

Die Jugendförderrichtlinie stellt eine finanzielle Unterstützung für Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend, Trägern der Jugendarbeit, Vereine und Jugendorganisationen bei der Entwicklung und Ausführung von Angeboten für junge Menschen bis 24 Jahre dar. Die Ziele der Förderung sind die Persönlichkeitsentwicklung und die Erweiterung von sozialen Kompetenzen der jungen Menschen in Kooperation und Ergänzung zu Familie und Schule. Die Gemeinde Dänischenhagen möchte eine zeitgemäße Jugendarbeit unterstützen, die soziale Infrastruktur der Jugendarbeit erhalten und ausbauen, sowie die Angebote für Kinder und Jugendliche sichern.

Vereine und Jugendorganisationen können von folgenden Fördermöglichkeiten profitieren:

  • Projektförderung
  • Überlassung von Räumen
  • Aus- und Fortbildung
  • Beschaffung von Sachmitteln

1. Präambel

Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Die Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, Trägern der Jugendarbeit, Vereinen und Jugendorganisationen. Zu den Schwerpunkten der örtlichen Jugendarbeit zählt insbesondere die außerschulische Jugendbildung, mit ihrer allgemeinen, sozialen, sportlichen, technischen und naturkundlichen Bildung.

Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern. In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.

2. Allgemeines

Zuwendungen können nur bis zur Höhe der im jeweiligen Haushaltsjahr durch die Gemeinde Dänischenhagen bereit gestellten Mittel bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

Der Gesamtzuschuss errechnet sich nach den in dieser Förderrichtlinie aufgeführten Sätzen. Die Zuschüsse dienen lediglich der teilweisen Deckung der Kosten. ZU einer Überfinanzierung einzelner Maßnahmen darf es nicht kommen.

Es ist regelmäßig zu überprüfen, ob diese Förderrichtlinie in ihrer Zielsetzung, ihrer Aufteilung und Ausstattung weiterhin geeignet erscheint, die Vereine und Jugendorganisationen in Dänischenhagen angemessen zu fördern und aktuellen Entwicklungen in der Jugendarbeit gerecht wird. Bei der notwendigen Überprüfung und Weiterentwicklung der Förderrichtlinien sollen die Vereine und Jugendorganisationen stets mitwirken.

2.1 Zuschussberechtigte

Die Gemeinde Dänischenhagen fördert nach dieser Richtlinie Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit, sowie Vereine und Verbände mit aktiver Kinder- und Jugendsparte, die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Dänischenhagen vorhalten.

2.2 Pflichten des Zuschussempfängers

Der Empfänger der Zuschüsse verpflichtet sich,

  • die Mittel nur für Angebote, die jungen Menschen in Dänischenhagen bis einschließlich 24 Jahre zugutekommen, zu verwenden.
  • mindestens ein jährliches Angebot in den Ferien zu organisieren, das auch für Kinder und Jugendliche, die nicht dem Verein oder der Jugendorganisation angehören, offen ist.
  • zur Teilnahme an einer durch die Gemeinde Dänischenhagen organisierten Veranstaltung zwecks Rückmeldung, Vernetzung und Weiterentwicklung der Jugendarbeit, teilzunehmen.

Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen, kann die Förderung zurückgefordert oder gekürzt werden.

2.3 Antragsverfahren

Zuwendungen werden nur auf Antrag gewährt. Anträge sind gemäß den unten genannten Fristen einzureichen und von der verantwortlichen Leitung zu unterzeichnen. Die Mitteilung über den Beschluss erfolgt schriftlich

2.4 Abrechnung des Zuschusses/Verwendungsnachweis

Zuschüsse werden unter der Voraussetzung bewilligt, dass die Empfänger sich bereit erklären, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel durch die Gemeinde Dänischenhagen nachprüfen zu lassen.

Die Zuwendung ist ganz oder teilweise zurück zu zahlen, wenn

  • Die Bestimmungen dieser Richtlinie nicht eingehalten werden
  • Ein Verwendungsnachweis auf Nachfrage durch die Gemeinde Dänischenhagen nicht vorgelegt werden kann.
  • Eine nicht zweckentsprechende Verwendung vorliegt
  • Ihre Verwendung auf Nachfrage durch die Gemeinde Dänischenhagen nicht in vollständiger Höhe nachgewiesen werden kann.

2.5 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2020 in Kraft

3. Förderbereiche

3.1 Projektförderung

Die Durchführung von Projekten ist eine Methode, Bedürfnisse und Wünsche von Jugendlichen in praktische Aktionen münden zu lassen. Die Ziele dieses projektorientierten Ansatzes in der Jugendarbeit lassen sich wie folgt beschreiben: Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, Selbstorganisationskompetenz zu erwerben und in der Gesellschaft zu erproben. Die Projekte sollen einen realisierbaren solidarischen, ökologischen oder gesundheitlichen Hintergrund haben.

  • Es können nur Projekte gefördert werden, die in Dänischenhagen stattfinden
  • Projekte haben einen zeitlichen angestrebten Start- und Endpunkt und sollten innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten abgeschlossen sein.
  • Das Projekt beteiligt bei der Planung und Organisation junge Menschen bis einschließlich 24 Jahre.
  • Der Antrag muss Ziel, Inhalt und Methode beschreiben und einen Zeit- und Finanzplan enthalten. Es ist ein Projektkoordinator zu benennen und nach Abschluss ein Projektbericht vorzulegen.
  • Der maximale Zuschuss beträgt 75% der Gesamtkosten, gedeckelt auf maximal 5.000,-€

Anträge für Zuschüsse von mehr als 500,-€ müssen der Gemeinde Dänischenhagen bis spätestens 1. September des laufenden Jahres für die Haushaltsberatungen des kommenden Jahres vorliegen. Durch die Gremien der Gemeinde Dänischenhagen bewilligte Zuschüsse werden nach Genehmigung des Haushaltes in dem Jahr nach Antragstellung ausgezahlt.

Bei Projekten mit einer Dauer von mehr als 12 Monaten werden die Zuschüsse entsprechend anteilig auf die Jahre verteilt.

3.2 Überlassung von Räumen

Die Gemeinde Dänischenhagen stellt auf Antrag die Nutzung sämtlicher gemeindeeigener Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung.

..

3.3 Aus- und Fortbildung

Vereine und Jugendorganisationen halten Jugendwarte, Jugendgruppenleiter/-innen, Trainer/-innen und Übungsleiter/-innen zur Ausführung ihrer Angebote vor und haben stetigen Bedarf an neuen leitenden ehrenamtlichen Personen. Die Gemeinde Dänischenhagen fördert die anerkannte Ausbildung und Qualifikation, sowie die Fortbildung von jungen Menschen.

Zuschüsse werden für folgende Personen gewährt:

  • Teilnehmer/-in, die ihren ständigen Wohnsitz in Dänischenhagen haben und für einen ortsansässigen Verein oder eine ortsansässige Jugendorganisation auftreten.
  • Auswärtige Teilnehmer/-in, wenn der Vereine oder die Jugendorganisationen bestätigt, dass sie in der Dänischenhagener Kinder- und Jugendarbeit tätig sind
  • Die Teilnehmer/in mindestens das 14. Lebensjahr vollendet hat, eine Altersbegrenzung wird an dieser Stelle ausgeschlossen.
  • Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 50% und ist gedeckelt auf maximal 300,00 € je Teilnehmer/-in
  • Der Zuschuss ist anteilig zurück zu erstatten, wenn die/der Teilnehmer/in innerhalb der folgenden zwei Jahre seine Tätigkeit aufgibt oder die Gemeinde Dänischenhagen oder den Verein/Jugendorganisation verlässt.

3.4 Beschaffung von Sachmitteln

Hierunter sind Gegenstände zu verstehen, die für die allgemeine und überfachliche Jugendarbeit notwendig sind. Auf Antrag können bis zu 75% des Anschaffungswertes gefördert werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Drei Kostenvoranschläge ab einem Investitionsbetrag von 1.000,-€
  • Ein Finanzierungsplan
  • Eine Begründung der Notwendigkeit der Anschaffung
  • Der Zuschussbetrag ist gedeckelt auf maximal 2.500,-€

Es ist nachzuweisen, bei welchen Stellen ein gleichlautender Antrag gestellt wurde. Ein Zuschuss wird nicht für bereits bestellte bzw. beschaffte Geräte usw., sowie begonnene Maßnahmen gewährt.

Anträge für Zuschüsse bis zu 500,-€ können ganzjährig gestellt und je nach vorhandenen Haushaltsmitteln im laufenden Jahr ausgezahlt werden.

Anträge für Zuschüsse von mehr als 500,-€ müssen der Gemeinde Dänischenhagen bis spätestens 1. September des laufenden Jahres für die Haushaltsberatungen des kommenden Jahres vorliegen. Durch die Gremien der Gemeinde Dänischenhagen bewilligte Zuschüsse werden nach Genehmigung des Haushaltes in dem Jahr nach Antragstellung ausgezahlt.

Auf die bezuschusste Sachmittelbeschaffung wird von der Gemeinde Dänischenhagen eine zeitliche Bindung festgesetzt. In der Bindungszeit ist es nicht gestattet, den Gegenstand / die Gegenstände an Dritte zu übereignen oder zu veräußern. Beschädigungen, die in der Bindungszeit zur Unbrauchbarkeit führen, sind der Gemeinde Dänischenhagen sofort mitzuteilen. Sofern es die Beschaffenheit der Sache zulässt, erklärt sich der Zuschussempfänger bereit, diese auch anderen Organisationen in Dänischenhagen zur Verfügung zu stellen.

 

Weitere Informationen im Bürgerinformationssystem des Amtes: 

Jugend- und Sozialausschuss am 14.11.2018 TOP 9