Jugend

Ehrenamt erhalten / fördern / anerkennen

Sitzung der Gemeindevertretung
am 14. März 2019

Viele Kompromisse bei Ausrichtung Jugendförderrichtlinie

In der Sitzung des Jugend- und Sozialausschusses am 05.02.2019 stellt Horst Mattig den Antrag die Aus- und Fortbildung im Bereich der Jugendarbeit mit 5,- € pro gemeldeten Jugendlichen bis 18 Jahren zu bezuschussen.

Das ist doch etwas sehr zu kurz geschossen und findet glücklicherweise auch keine Zustimmung im Ausschuss. Lediglich 2 Ja-Stimmen. (Nein: 5, Enthaltungen: 2)

Im weiteren Verlauf werden sich dann wenigstens WiR und SPD einig, dass aus dem seitens der WiR vorgelegten Vorschlag einer Förderrichtlinie zwei Säulen weiterverfolgt werden:

  • Förderung von Aus- und Fortbildung
  • Projektförderung

Der Jugend und Sozialausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Der Jugend- und Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mehrheitlich die Verwaltung zu beauftragen eine Förderrichtlinie mit den Förderschwerpunkten „Projektförderung“ und „Aus- und Fortbildung“ zu entwickeln.

Folgende Inhalte sollten enthalten sein:

  • es werden 2.000,- € im Haushalt für die „Jugendförderung“ bereitgestellt
  • unterstützt werden die Bereiche „Projektförderung“ und „Aus- und Fortbildung“
  • Anträge müssen bis zu einem bestimmten Stichtag eingereicht werden
  • über die Anträge entscheiden die betroffenen Gremien der Gemeinde Dänischenhagen

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.03.2019 herrscht leider noch Uneinigkeit bei Art und Höhe der Bezuschussung beider Säulen:

WiR hätten gerne 10.000, -€ in den Topf gepackt. Das wird abgelehnt. (Ja: 6, Nein: 10)

Noch viel weniger gefällt uns aber eine pauschale Pro-Kopf-Bezuschussung. WiR befürchten, dass auf diese Weise kleinere Jugendgruppen schlicht auf der Strecke bleiben. Das Modell aus der vorgelegten Förderrichtlinie ließe da mehr Raum.

Die Gemeindevertretung beschließt,

  • die Aus- und Fortbildung im Bereich der Jugendarbeit in der Gemeinde Dänischenhagen mit 5,00 Euro pro gemeldetem Jugendlichen bis 16 Jahren zu bezuschussen.
  • Die Einrichtungen legen zum 01.01. des Jahres eine Liste aller Jugendlichen bis 16 Jahren vor. Zum Jahresende reichen die Einrichtungen/Vereine einen Nachweis über die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ein.
  • Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung, die Verwaltung zu beauftragen, eine Förderrichtlinie mit dem Förderschwerpunkt „Projektförderung“ zu entwickeln. Dafür werden Haushaltsmittel in Höhe von 1.000,00 Euro bereitgestellt.
  • Die Anträge müssen bis zu einem bestimmten Stichtag eingereicht werden. Über die Anträge entscheiden die betroffenen Gremien der Gemeinde Dänischenhagen.

(Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 3)

 

Wikipedia: Gießkannenprinzip

 

Schaun wir mal, wie es weitergeht.

 

Weitere Informationen im Bürgerinformationssystem des Amtes: 

Jugend- und Sozialausschuss am 05.02.2019 TOP 7

Gemeindevertretung am 14.03.2019 TOP 10