Antrag der WiR-Fraktion
vom 01. Oktober 2020

Am 01. Oktober 2020 stellt die WiR-Fraktion nachfolgenden Antrag.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die mediale Berichterstattung zur Übergabe der Unterschriftenliste der Kinder und Jugendlichen zum Bike-Park bzw. der Mountainbike-Strecke impliziert, dass dieses Thema in den kommenden Sitzungen der Gemeindegremien diskutiert wird. Bei der Übergabe anwesende Bürger (namentlich bekannt) berichten übereinstimmend, Sie hätten im Gespräch gegenüber den Kindern den Eindruck vermittelt, alle Fraktionen wären von Ihnen zum Thema bereits beteiligt worden und eine Duldung des Status Quo bis zu einer Entscheidung wäre möglich.

Auch wenn in der WiR-Fraktion niemand den Eindruck hat, bislang offiziell beteiligt worden zu sein, unterstützen WiR die Aufnahme des TOP Mountainbike-Strecke in die Tagesordnungen der kommenden Sitzungen SozJA, BUA und GV. Um diese Behandlung in den Gremien sicherzustellen und nicht von persönlichen Sichtweisen abhängig zu machen, ergeht daher folgender Antrag:

Antrag

Die WiR-Fraktion beantragt, den TOP „Mountainbike-Strecke: Information zum Sachstand und Entscheidung zum weiteren Vorgehen“ in den nächsten Sitzungen von Bau- und Umweltausschuss, Jugend- und Sozialausschuss und Gemeindevertretung Dänischenhagen zu behandeln.

Aus Sicht der WiR-Fraktion sollten folgende Optionen betrachtet werden:

Option A)

Die Mountainbike-Strecke entlang des oberen Teils Eichenallee an der Schulstraße bleibt bestehen.

Dies ist die Lösung mit dem geringsten Aufwand und honoriert das grundsätzlich lobenswerte Engagement der Jugendlichen. Davon unbenommen kann selbstverständlich kommuniziert werden, dass der beschrittene Weg, die Strecke auf Gemeindegrund ohne Rücksprache anzulegen, ungeachtet des positiven Effekts nicht korrekt ist.

Dieser Duldung steht bislang Ihre Aussage entgegen, die Festlegungen im B-Plan (naturnahe Grünfläche) ließen dies nicht zu. Es soll auch die h.E. unzutreffende Bezeichnung „Ausgleichsfläche“ gefallen sein. Nach ausgiebiger Befassung mit dem Thema trägt die WiR-Fraktion Ihre Sichtweise vorbehaltlich einer Klärung durch die zuständigen Stellen der Amtsverwaltung nicht mit. Wir bitten um Beantwortung folgender Prüffragen und Übermittlung des Ergebnisses bis zum 29.10.2020 (Termin Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Sitzung des BUA):

  1. Liegt die derzeitige Strecke tatsächlich auf Gemeindegrund, der sich ab dem Fußweg gem. B-Plan nur 8,00m - 8,50m in östlicher Richtung erstreckt?
  2. Ist die Bewertung der Schwere des Eingriffs in die öffentliche Grünfläche durch die Mountainbiker Ermessenssache?
    Zur Erläuterung: Im B-Plan 15 wird in Flächen nach §9 ABS 1 Nr.15 BauGB [öffentliche Grünfläche mit/ohne Kennung (NAT-naturnah)] und nach §9 ABS 1 Nr.20 BauGB unterschieden (mit besonderer Schutzfunktion für die Natur).
    Die derzeit genutzte Fläche hat nur die Kennung nach Nr. 15 OHNE die Kennung NAT. Laut Planzeichnung zum B-Plan 15 handelt es sich damit bei der genutzten Fläche um eine „Öffentliche Grünfläche“. Die Ergänzung „NAT“ für „Naturnahe Grünfläche (mit Fußwegenetz)“ ist nur im unteren/südlichen Teil der Eichenallee zu finden.
    Die Eichen selbst besitzen einen eigenen Status. H.E. ist die Nutzung als Mountainbike-Strecke zulässig und steht nicht im Widerspruch zum B-Plan.
  3. Handelt es sich bei der genutzten Fläche aus Ihrer Sicht um eine „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“? Wenn ja, auf welcher Basis legen Sie dies fest?
  4. In der Begründung zum B-Plan 15 unter Punkt 8 Grünordnungsplan wird die „Struktur Eichenallee“ als erhaltenswerter Bereich bezeichnet. Geht von der Nutzung durch die Biker eine konkrete Gefahr für die Eichen aus?
  5. Im mittleren Bereich der Eichenallee wurden durch die Gemeinde „Naturnahe öffentliche Grünflächen“ zu „Blühwiesen“ umgewandelt. Hierzu bedurfte es keiner B-Plan-Änderung.
    Könnten die angelegten Blühwiesen als Ausgleich zum Eingriff im oberen Teil der Eichenallee für den Fall betrachtet werden, dass aus wie auch immer gearteten Gründen ein noch festzulegender Ausgleich erfolgen muss?
  6. Wurden die im mittleren Bereich der Eichenallee angelegten Blühwiesen per Biotoptypwertverfahren neu bewertet und dem „Öko-Konto“ der Gemeinde gutgeschrieben?
  7. Der Begründung zum B-Plan 15 unter Punkt 8 Grünordnungsplan ist nicht zu entnehmen, dass es sich bei der genutzten Fläche um eine Ausgleichsfläche für das Baugebiet B15 handelt. Diese Fläche wurde nicht neu festgelegt, sondern war schon vorher vorhanden.
    Ist diese Fläche ein Teil der 13.800m² großen Ausgleichsfläche innerhalb des B15? War sie in der Vergangenheit eine Ausgleichsfläche für ein anderes Baugebiet?
    Wenn ja: Kann die genutzte Fläche durch den vorhandenen Ausgleichsflächenüberschuss von 6.460m² westlich/südwestlich des Scharnhagener Moores ausgeglichen werden?

Option B)

Sofern die Bearbeitung der obigen Fragestellungen eine Nutzung der in Rede stehenden Fläche durch Dirtbiker, Mountainbiker etc. zwingend und unabweisbar ausschließt, wird der Bürgermeister ermächtigt, Verhandlungen mit dem Eigentümer der östlich an die Mountainbike-Strecke angrenzenden Ackerfläche zu führen mit dem Ziel, einen ca. 15,00m breiten Streifen entlang der aktuellen Strecke durch die Gemeinde zu pachten, sofern die Mountainbiker diesen Streifen als geeignet betrachten.

Berechnungsbeispiel: 15,00m x 230,00m = 3.450,00m², bei einem mittleren Pachtpreis von € 550,-/ha gem. Pachtpreisspiegel 2018/2019 für Ackerland im Kreis Rendsburg-Eckernförde ergibt dies eine Pacht von € 189,75.

 

Mit freundlichen Grüßen
(im Original gezeichnet)
Ingolf Scheffler

 

Zur PDF-Version:

20201001_Antrag_WiR-Fraktion_MTB-BMX-Dirtbike-Strecke_Eichenallee.pdf