Antrag der WiR-Fraktion
vom 12. Februar 2021

Antrag

Die WiR-Fraktion beantragt

  1. die Verlängerung der Frist zur Verwendung beantragter Fördergelder aus der Ausbildungsförderung (Pro-Kopf-Pauschale) der Jugendförderrichtlinie. Vereine und Institutionen sollen diese Mittel „ansparen“ dürfen und erst bei Nichtverwendung bis Ende 2022 zurückzahlen müssen.
  2. das Einfrieren nicht verwendeter Fördergelder aus der Projektförderung der Jugendförderrichtlinie des vergangenen Jahres 2020 und der für das laufende Jahr. Diese sollen dann auf die Mittel für 2022 aufsummiert werden.

Begründung

Aufgrund der Pandemiesituation in 2020 war es Vereinen und Institutionen nicht möglich, diese Gelder zu verwenden. Lehrgänge wurden abgesagt; die Durchführung von Jugendprojekten war nicht möglich.

Ausbildungsförderung:

Es entsteht nun ein „Ausbildungsstau“. Abgesagte Lehrgänge müssen nachgeholt werden. Neue Lehrgangswillige kommen dazu. Es ist nicht absehbar, ob ein Nachholen bereits in 2021 erfolgen kann. Ausbildungsstätten haben inzwischen so lange Wartelisten, dass noch nicht einmal sichergestellt ist, ob der Nachfrage bis 2022 nachgekommen werden kann.

Projektförderung:

Bestehende Ideen konnten nicht umgesetzt werden. Weitere neue Ideen entstehen dennoch. Auch hier besteht ein Realisierungsstau.

Kosten

Es entstehen keine Mehrkosten, da nicht mit einer Pandemie geplant wurde. Man war davon ausgegangen, jährlich 4.000 Euro jährlich bereitzustellen. Nun wären es 12.000 Euro für einen Zeitraum von drei Jahren.

Hintergrund

Zum 01.01.2020 ist eine neue Jugendförderrichtlinie in Kraft getreten.

  • Aus- und Fortbildung im Bereich der Jugendarbeit in der Gemeinde Dänischenhagen sollen mit 5,00 Euro pro gemeldeten Jugendlichen bis 16 Jahre bezuschusst werden.
    (Bereitstellung von 3.000 Euro für das Haushaltsjahr 2020)
  • Projekte sollen mit 1.000 Euro jährlich gefördert werden.
    (Bereitstellung von 1.000 Euro für das Haushaltsjahr 2020)

Nicht verwendete Mittel sind zum Jahresende von den Vereinen und Institutionen zurückzuzahlen.

Weitere Informationen

Hilfreich wäre es, wenn die Verwaltung bis zur Beratung über diesen Antrag Informationen zur Verfügung stellen könnte,

  • welche Vereine und Institutionen Fördermittel in welcher Höhe für 2020 beantragt haben,
  • ob bzw. wieviel dieser Fördermittel in 2020 verwendet wurden,
  • ob es Anträge zur Projektförderung in 2020 gab und, wenn ja, welche.

 

Mit freundlichen Grüßen
(im Original gezeichnet)
Ingolf Scheffler

 

Zur PDF-Version:

20210212_Antrag_WiR-Fraktion_Jugendfoerderung_Verlaengerung_Verwendungszeitraum.pdf