Digitalisierung

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Antrag der WiR-Fraktion
vom 25. Februar 2021

Antrag

Die WiR-Fraktion beantragt

die Erweiterung des §5 der Hauptsatzung der Gemeinde Dänischenhagen gem. beigefügter Anlage als Grundvoraussetzung zur Durchführung von Sitzungen über Videokonferenzsysteme in Fällen von höherer Gewalt.

Der Bürgermeister der Gemeinde Dänischenhagen wird beauftragt, entsprechende Regelungen für die Gremien auf Amtsebene in den Amtsausschuss einzubringen.

Begründung

Die Erfahrungen der letzten Wochen und Monate seit Beginn der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass ein regelmäßiger und ausreichender Sitzungsbetrieb nicht gewährleistet werden konnte.

  • Gremienmitglieder nehmen mit ungutem Gefühl an Präsenzsitzungen teil,
  • mit oder ohne Maskenpflicht in den Sitzungsräumen haben sich Wortbeiträge deutlich reduziert, so dass fraglich bleibt, ob sämtliche vorhandenen Argumente zu Themen tatsächlich in Entscheidungsprozesse einfließen,
  • die Tagesordnungen werden auf das Nötigste reduziert, so dass politischer Fortschritt nahezu zum Erliegen kommt.

Wenn es nun auch Perspektiven geben mag, dass mit Ende des Jahres 2021 wieder Normalität einkehren könnte, sollte die Gemeinde Dänischenhagen die aktuell andauernde Pandemie zum Anlass nehmen, auch auf weitere oder andere Fälle von höherer Gewalt eingestellt und dafür ausgerüstet zu sein.

Sachverhalt

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des §35a GO die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie auch Sitzungen in Videokonferenzsystemen zu ermöglichen, wenn die Hauptsatzung dies ermöglicht.

Derzeit gibt es keine finale technische Lösung für die Übertragung, die aus Verwaltungssicht alle Voraussetzungen des Gesetzgebers erfüllt. Die Fa. Dataport arbeitet nach unseren Informationen daran, ein entsprechendes System zu etablieren.

Für die Frage der Sicherstellung der Öffentlichkeit sind noch örtliche Regelungen zu treffen.

Es handelt sich bei der gesetzlichen Regelung um eine Ausnahmeregelung. Eine regelmäßige Übertragung in der virtuellen Form ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Die Fragestellungen zum Datenschutz müssen noch weiter bewegt werden. Dennoch ist es bereits jetzt möglich, die grundlegenden Voraussetzungen mit einer Änderung der Hauptsatzung zu schaffen. Der Mustertext wurde vom Innenministerium herausgegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen
(im Original gezeichnet)
Ingolf Scheffler

 

Änderungsentwurf Hauptsatzung

Hauptsatzung
der Gemeinde Dänischenhagen
(Kreis Rendsburg-Eckernförde)

in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom …

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBL. 2003, S. 57, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.09.2020, GVOBL. S. 514) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Dänischenhagen vom 29.03.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Rendsburg-Eckernförde folgende 2. Änderungssatzung der Gemeinde Dänischenhagen erlassen:

§1
Der § 5a wird eingefügt
§ 5a Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

(1) Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Gemeindevertreterinnen und -vertreter an Sitzungen der Gemeindevertretung erschweren oder verhindern, können die notwendigen Sitzungen der Gemeindevertretung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei werden geeignete technische Hilfsmittel eingesetzt, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung.

(2) Sitzungen der Ausschüsse, der Beiräte, der Kuratorien und der Zweckverbände können im Sinne des Absatzes 1 durchgeführt werden. Die Entscheidung trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende des jeweiligen Gremiums.

(3) Wahlen dürfen in einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 nicht durchgeführt werden.

(4) Die Gemeinde entwickelt ein Verfahren, wie Einwohnerinnen und Einwohner im Fall der Durchführungen von Sitzungen im Sinne des Absatzes 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Das Verfahren wird mit der Tagesordnung der Sitzung im Sinne des Absatzes 1 bekanntgemacht.

(5) Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 GO wird durch eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine vergleichbare Einbindung über Internet hergestellt.

§ 2
Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt ……… in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch die Verfügung des Landrates des Kreises Rendsburg- Eckernförde vom ….. erteilt.

Dänischenhagen, den

Horst Mattig
Bürgermeister

 

 

Zur PDF-Version:

20210225_Antrag_WiR-Fraktion_Aenderung_Hauptsatzung_35aGO.pdf