Entscheidungs- und Beteiligungsgremien

Effizient und effektiv gestalten

Antrag der WiR-Fraktion
vom 27. Mai 2018

Am 27. Mai 2018 stellt die WiR-Fraktion nachfolgenden Antrag. Er wird in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 14.06.2018 mit 7 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.

An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Dänischenhagen

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1. Der Jugend- und Sozialausschuss (Aufgabengebiet gem. Hauptsatzung: Kinder- und Jugendarbeit, Sport, Schulwesen, Kultur- und Gemeinschaftswesen, Büchereiwesen, Sozialwesen, Angelegenheiten der Schwerbehinderten, Seniorenarbeit) wird umbenannt in Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Gesellschaft (abk. SozIntGG).

Die Aufzählung der Aufgaben gem. Hauptsatzung ist um die Themen Integration, Migration, Förderung des Ehrenamts zu ergänzen.

Der Begriff „Schwerbehinderten" ist durch „Menschen mit Behinderungen" zu ersetzen.

 

2. Der bisherige Finanz- und Wirtschaftsausschuss (Aufgaben gem. Hauptsatzung: Finanzwesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern und Abgaben, Prüfung der Jahresrechnung, Satzungsrecht, Personalangelegenheiten, allgemeine Dienstanweisungen, Wirtschaftsförderung und Gewerbeansiedlung) und der bisherige Bau- und Umweltausschuss (Aufgaben gem. Hauptsatzung: Bau- und Siedlungswesen, Straßen- und Wegeangelegenheiten, Feuerlöschwesen,öffentliche Einrichtungen, Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege) werden zusammengelegt zu einem Ausschuss für Finanzen, Bauwesen und Dorfentwicklung (Abk. FinBauDE).

Die Anzahl seiner Mitglieder wird von 9 auf 13 erhöht, darunter bis zu 6 Bürgerinnen oder Bürger, die nicht der Gemeindevertretung angehören müssen.

Zu den Aufgaben gehören: Finanzen und Haushalt, Bau-, Infrastruktur- und Grundstücksangelegenheiten, Wirtschaft und Gewerbe, Steuern und Abgaben, Umwelt- und Naturschutz, Satzungsrecht, Personal, Dienstanweisungen, Brandschutz, öffentliche Einrichtungen sowie alle nicht eindeutig dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Gesellschaft zuzuordnenden Angelegenheiten.

 

3. Zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben können beide Ausschüsse für projektbezogen Arbeiten zeitlich befristet Arbeitsgruppen (AG) einsetzen.

Diesen AG können auch bürgerliche Mitglieder angehören, die nicht dem Ausschuss angehören, wobei die Anzahl der bürgerlichen Mitglieder die der Gemeindevertreter innerhalb der AG nicht übersteigen darf.

Die Leitung einer AG und deren Stellvertretung werden durch den zuständigen Ausschuss benannt. Die Ausschussvorsitzenden sind gegenüber der Leitung der AG und diese wiederum gegenüber den Mitgliedern der AG im Rahmen ihrer fachlichen Aufgaben weisungsbefugt.

Eine Beauftragung der Verwaltung durch eine AG erfolgt nicht. Wird seitens einer AG Klärungs- und/oder Unterstützungsbedarf von Seiten der Verwaltung gesehen, ist dies ausschließlich über die jeweiligen Ausschussvorsitzenden zu veranlassen.

 

4. Über die Einrichtung weiterer nicht-ständiger Ausschüsse entscheidet weiterhin die Gemeindevertretung.

 

Mit freundlichen Grüßen
im Original gezeichnet
Ingolf Scheffler
 

 

Weitere Informationen im Bürgerinfomationssystm des Amtes:

Gemeindevertretung am 14.06.2018 TOP 8