Korruptionsprozess: Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre, neun Monate

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12. Janaur 2009

Kiel. Nach mehr als 80 Verhandlungstagen zeichnet sich im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Bauamtsleiter des Amtes Dänischenhagen (64) und seine Ehefrau (61) ein Ende ab.

Seit September 2007 wurde im Kieler Landgericht um mutmaßliche Dienstpflichtverletzungen und Schmiergelder verhandelt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe wegen teilweise gewerbsmäßiger Bestechlichkeit und Vorteilsannahme für den Hauptangeklagten B. gefordert. Für die Ehefrau beantragte sie eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Beihilfe.

Vom Umfang der ursprünglichen Anklage war in den Schlussvorträgen nur noch ein Viertel übrig geblieben, der Rest wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft legt dem ehemaligen Bauamtsleiter noch drei Tatkomplexe zur Last. Danach sollen der ehemalige Amtsträger und seine Ehefrau, damals Inhaberin eine Immobilienmaklerfirma, bei der Vermarktung von Grundstücken in einem Neubaugebiet rund 300.000 Euro eingestrichen haben. Eine entsprechende Summe, so der Antrag, soll nun im Rahmen des Wertverfalls der Staatskasse zufließen.

Ursprünglich war in der Anklage von Schmiergeldern in Höhe von 1,12 Million Euro die Rede gewesen, die zwischen 1994 und 2000 rechtswidrig in Form von Maklercourtagen, Gewinnbeteiligungen und sonstigen Zuwendungen in die Taschen des Ehepaares geflossen sein sollen. Im Revier des Bauamtsleiters, hieß es, wurden nur Erschließungs- und Bauträger akzeptiert, die die Maklerfirma seiner Ehefrau großzügig am Gewinn beteiligten. Auch Bauherren sollen an dem Immobilienunternehmen nicht vorbei gekommen sein.

Im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre hatten im Januar 2002 rund 50 Ermittler ein Dutzend Wohnungen, Geschäftsräume und Behördenabteilungen in Schleswig-Holstein durchsucht und kistenweise Unterlagen beschlagnahmt. Schon damals sicherte sich die Staatsanwaltschaft 300.000 Euro aus dem Vermögen Weil die Tatvorwürfe bis in die 90er Jahre zurückreichen, können die Angeklagten im Fall einer Verurteilung mit Strafmilderung rechnen. So sollen für den ehemaligen Bauamtsleiter nach Antrag der Staatsanwaltschaft 15 Monate der Haftstrafe bereits als vollstreckt gelten. Dies entspricht einer Vorgabe des Bundesgerichtshofs, der 2008 einen entsprechenden „Rabatt“ bei übermäßig langer Verfahrensdauer angeordnet hatte.

Bemühungen um ein einvernehmliches Urteil auf der Grundlage eines Geständnisses waren zu Prozessbeginn und auch später gescheitert. Der ehemalige Amtsleiter ließ sich vor Gericht zwar umfangreich zu den Vorwürfen ein, betonte aber ausdrücklich, hier gebe es nichts zu gestehen. Seine Ehefrau hatte im Prozess von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Die Verteidigung hat am 22. Januar das Wort. Ein Urteil wird frühestens Ende des Monats erwartet.


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