Freilaufgehege für Hunde - Bauausschuss sagt Nein

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23. Januar 2013

Dänischenhagen. Viele Unterschriften waren gesammelt worden: Die Bürger der Gemeinde Dänischenhagen wollten ein Freilaufgehege für Hunde beantragen. In ihrem Schreiben wiesen die Antragsteller darauf hin, dass es in Dänischenhagen keine ausgewiesenen Freilaufflächen gebe und darüber hinaus in der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis zum 15. Juli auch außerhalb der bebauten Gebiete ein Leinenzwang herrsche.

Die Verwaltung prüfte das Anliegen und klärte bei der Sitzung des Bauausschusses auf. Danach gibt es kein Feldordnungsgesetz in Schleswig-Holstein und keinen generellen Leinenzwang. Es gibt lediglich ein Gefahrhundgesetz, dass eine Anleinpflicht in gefahr-trächtigen Bereichen vorschreibt.

Auch das Landeswasser- und Landeswaldgesetz regeln die Anleinpflichten des Hundehalters. "Grundsätzlich darf ein Hund, der auf Zuruf sofort kommt und sich ohnehin nicht weit vom Halter entfernt, außerhalb besonderer Gebiete wie Wälder, Meeresstrände und überall dort, wo dies nicht ausdrücklich verboten ist, abgeleint werden", erklärte Nicole Pickel von der Verwaltung in ihrem Vermerk zur Sachlage.

Es gebe keine Wildschonzeit und die Hunde dürfen in der umliegenden Landschaft ganzjährig frei laufen. Damit seien ausreichend Freilaufflächen vorhanden, heißt es weiter.

Auch der Bauausschuss, der am Montagabend im Amt tagte, entschied sich einstimmig gegen die gewünschte Auslauffläche. Wie aus der Sachlage zu sehen sei, ergebe sich kein ausdrücklicher Bedarf, erklärte Horst Mattig (SPD).

 

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