WiR-Antrag zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung Antrag der WiR-Fraktionvom 30. Oktober 2018 Am 30. Oktober 2018 stellt die WiR-Fraktion nachfolgenden Antrag. Er wird in der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.12.2018 leider mit 7 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt. An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Dänischenhagen Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Dänischenhagen (Straßenausbaubeitragssatzung) in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 10.01.2013 wird aufgehoben. Begründung: Durch Gesetz vom 04.01.2018 wurde die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Schleswig-Holstein aufgehoben. Nach der bis Ende 2017 geltenden Rechtslage waren die Kommunen aufgrund der Finanzmittelbeschaffungsgrundsätze der Gemeindeordnung grundsätzlich verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Durch die Änderung der Gemeindeordnung haben die Kommunen zwar weiterhin die Möglichkeit, Straßenausbaubeitragssatzungen zu erlassen und Beiträge zu erheben, eine Rechtspflicht dazu besteht jedoch nicht mehr. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Aus- und Umbau, die Erweiterung sowie die Erneuerung von öffentlichen Straßen führt regelmäßig zu Unruhe unter den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern. Straßenausbaugebühren sind häufig eine Gefahr für die persönliche Altersversorgung, belasten Familien und Haushalte und bringen ungeachtet der bestehenden Möglichkeiten wie z.B. einer zeitlichen Streckung der Zahlungen auf 10 Jahre immer wieder Menschen unverschuldet in wirtschaftliche Not bis hin zur Aufnahme neuer Schulden oder gar dem erzwungenen Immobilienverkauf. Bestimmte Bereiche werden überdies nicht vorrangig durch die Anwohner, sondern überproportional durch sonstigen Verkehr belastet und in der Folge verschlissen, z.B. Verbindungsstraßen zu KiTas und Schulen, Sportstätten und sonstigen Einrichtungen. Erschwerend kommt hinzu , dass das bestehende System den Fehlanreiz bietet, die kommunalen Straßen solange verfallen zu lassen bis eine laufende Unterhaltung technisch sinnlos wird und die Kosten für eine notwendige Sanierung auf die Bürger umgelegt werden können. Aktuell lässt die Finanzlage der Gemeinde einen vollständigen Verzicht auf Ausbaubeiträge ohne Gegenfinanzierung nicht zu. Der Verzicht auf die Beitragserhebung darf jedoch im Gegenzug nicht zum vollständigen Verzicht auf den Straßenausbau und die dadurch entstehenden Kosten führen. Hierzu wird auf die Festlegungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien im Bundesland Schleswig-Holstein verwiesen, der als landespolitisches Ziel u.a. vorgibt, die Kommunen im Rahmen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in die Lage zu versetzten, ihren Verpflichtungen zum Ausbau kommunaler Straßen nachzukommen. In der Medienlandschaft wird übereinstimmend berichtet, dass die Landesregierung derzeit an der Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs arbeitet, in dem auch die Zuweisungen für Straßenbau enthalten sein sollen. Ein vom Innenministerium in Auftrag gegebenes Gutachten soll im Frühjahr 2019 vorliegen, bis zum folgenden Herbst ausgewertet werden und anschließend als Grundlage für ein daraus zu entwickelndes Gesetz dienen. Die Landesregierung hat für das Jahr 2021 angekündigt, den Kommunen genügend Geld zur Verfügung zu stellen, dass Straßenausbaubeiträge nicht mehr erhoben werden müssen. Es ist insofern nicht sinnvoll und kommunikativ auch nicht vermittelbar, für die Jahre 2019 und 2020 Straßenausbaumaßnahmen zu entscheiden und Bürger entsprechend zu belasten, wenn für die Folgejahre ab 2021 eine Finanzierung aus Landesmitteln in Aussicht gestellt wird. Mit freundlichen Grüßen (im Original gezeichnet) Ingolf Scheffler Aus dem Sitzungsprotokoll: https://sessionnet.krz.de/daenischenhagen/bi/to0050.asp?__ktonr=23168 WiR-Anträge