Senioren

Seniorinnen und Senioren beteiligen

Fragen der WiR-Fraktion
vom 05. November 2020

Zur kommenden Sitzungsperiode (Quartal IV / 2020) stellen WiR folgende Frage vorab:

Hier wurde im Jahre 1997 die Trägerschaft auf den Verein „Betreutes Wohnen“ übertragen, jetzt bekamen wir die Information, dass ein Trägervertrag nicht existiert.

  1. Gedenken Sie einen Trägervertrag zu entwickeln?
  2. Welche Rechtsprechung ist ohne Vertrag für die derzeitige Situation in dem Trägerschaftsverhältnis zwischen Gemeinde und Verein heranzuziehen?
  3. Gibt es einen Mietvertrag mit dem Verein „Betreutes Wohnen“ zur Nutzung der Begegnungsstätte und zahlt der Verein eine Miete?

 

Mit Schreiben vom 25.11.2020 an die Fraktionsvorsitzenden teilt der Bürgermeister mit:

In der GV Sitzung vom 19.03.1997 wurde die Trägerschaft durch den neugegründeten Verein „Begegnungsstätte für Betreutes Wohnen e.V.“ einstimmig beschlossen. Ein Trägervertrag zwischen Gemeinde und Träger wurde nicht geschlossen, die Absicherung der Vorgaben und Eckpunkte erfolgt durch die Kopplung von vorhandenen Grunddienstbarkeiten sowie durch die Vorgaben und Absicherungen des jeweils zu schließenden Betreuungsvertrages

Zu A.: Der gesonderte Abschluss eines Trägervertrages wird derzeit nicht als erforderlich gesehen.

Zu B.: Bei Bedarf kann gerne Akteneinsicht zu den bestehenden Vertrags- bzw. Rechtsgrundlagengenommen werden. Herr Waldeck hat von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.

Zu C.: Einen Mietvertrag mit dem Verein gibt es nicht, allerdings greift hier die „Satzung über die Benutzung der Christian-Petersen Begegnungsstätte“ der Gemeinde Dänischenhagen. Nach §2 Absatz 2 der Satzung „überlässt die Gemeinde das Büro in der Begegnungsstätte zur ständigen Nutzung dem für die Betreuung der Seniorenwohnlage verantwortlichen Verein“.

 

WiR fragen nochmal nach (Schreiben vom 26.11.2020 an den Bürgermeister):

Die Frage wurde nicht beantwortet, da der angefragte Hinweis auf die geltende Rechtsprechung fehlt.

 

Schreiben des Bürgermeisters vom 30.11.2020 an die Fraktionsvorsitzenden:

Die Gemeinde ist nicht Träger der Aufgabe, der Verein ist autark zu betrachten. Da keine vertraglichen Bindungen bestehen, ist keine Rechtsprechung heranzuziehen.

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