Betreuende Infrastruktur

Neue Ideen fördern und nutzen
KiTas

Kindertagesstätten in Dänischenhagen

Unsere drei Kindertagesstätten in Dänischenhagen halten zusammen derzeit ca. 110 Ü3-Plätze und 40 U3-Plätze vor. Einige Berichte die einzelnen Einrichtungen betreffend finden Sie hier.

Antrag der WiR-Fraktion
vom 13. Dezember 2011

Am 13. Dezember 2011 stellt die WiR-Fraktion nachfolgenden Antrag.

Sachstand:

  • Steigende Nachfrage und steigender elterlicher Bedarf an verlängerten Betreuungszeiten für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter führen in der Gemeinde Dänischenhagen schon heute zu hohen Anmeldezahlen in den Kindertagesstätten und Betreuungsformen nach der Unterrichtszeit und zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen sowohl bei pflichtigen wie freiwilligen Betreuungsleistungen .
  • Anmeldezahlen an den KiTas der Gemeinde belegen - trotz der 2009 schon mit Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet eingerichteten „6. Gruppe“ - eine Unterdeckung an gesetzlich vorgeschriebenen und somit einklagbaren Betreuungsplätzen für Ü3-Kinder spätestens ab April 2012.
  • Der Fortbestand der Sondergenehmigung für die 6. Gruppe ist ungeachtet der seitens der zuständigen Stellen auf Kreisebene in Aussicht gestellten möglichen jeweils jährlichen Verlängerung der Genehmigung nicht dauerhaft gesichert bzw. wird bei notwendigem Fortbestand vom Kreis kritisch gesehen.
  • Ab Sommer 2012 beträgt der erhöhte Betreuungsbedarf über die „6. Gruppe“ hinaus ca. 16 zusätzliche Plätze.
  • Eine aktuelle und genaue Übersicht des Bedarfs an Betreuung und Schulplätzen für die Geburtsjahrgänge 2000-2011+ als auch eine damit abgestimmte Übersicht verfügbarer Betreuungs- und Schulplätze der Gemeinde unter Berücksichtigung vorgesehener Baumaßnahmen von Einrichtungen und Trägern existiert bislang nicht. So ist durch den Kirchenverband vorgesehen, 2013 wegen Umbaumaßnahmen den Betreuungsumfang um eine Ü3-Gruppe zu reduzieren.
  • Aktuell reicht der Raumbedarf der Grundschule zur Sicherstellung von Betreuungszeiten nach der regulären Schulzeit („Offene Ganztagsschule“ als freiwillige und kostenpflichtige Leistung) nicht aus. Geschwisterkinder finden dadurch teilweise keine gleichen und für Eltern berechenbaren Betreuungsmöglichkeiten.
  • Der Betreuungsbedarf ist über die Jahrgänge gesehen nicht linear, sondern unterliegt vielmehr Schwankungen. Somit sind flexible Lösungen erforderlich, welche die Zukunftsfähigkeit und ggf. auch kurzfristig notwendige Reaktionen der Gemeinde auf geänderte Rahmenbedingungen absichern helfen. Die Geburten- und Anmeldezahlen für 2014 sollen nach derzeitigem Stand stark abfallen.
  • Aufgrund der Bedarfslage fehlen Lösungsmöglichkeiten zur kurz-, mittel- und langfristigen Sicherstellung der Betreuung. Diese Möglichkeiten müssen ganzheitlich als auch mit Blick auf finanzielle Möglichkeiten der Gemeinde, unter Wahrung gesetzlicher Vorgaben und unter Berücksichtigung der Attraktivität der Gemeinde entwickelt werden.
  • Ein kurzfristiger Beschluss der Gemeindevertretung zur Regelung des Sofortbedarfs muss auf Basis aller verfügbaren Informationen und im Dialog mit den schon aktiven vor allem in Bezug auf die Ü3 betreuenden Trägern in der Gemeinde ergehen.

 

Antrag:

Die Gemeindevertretung Dänischenhagen möge beschließen:

1. Lagefeststellung zum Bedarf und zum Angebot von Kinderbetreuung und Schulplätzen der Gemeinde Dänischenhagen.

  1. Das Amt Dänischenhagen erstellt sofort und pflegt laufend zentral monatlich gestaffelte Bedarfs- und Angebotsübersicht an Betreuungs (U3/Ü3)- und Grundschulplätzen (einschließlich „Offener Ganztagsschule“) anhand vorliegender und künftiger Melde- und Geburtenzahlen sowie Anmeldungen an den Betreuungseinrichtungen der Gemeinde und etabliert einen Informationszyklus für die Gemeindevertretung.
  2. Das Amt Dänischenhagen befragt umgehend und fortlaufend alle Eltern der aktuellen und künftigen U3/Ü3/Schul-Kinder bezüglich deren Interesses zur Einrichtung spezieller und ggfs. zeitlich befristeter oder gestaffelter Zusatzangebote zur existierenden Kinderbetreuung der ortsansässigen (DRK/Kirche/Brücke/Hallo Hello/Schulverband) oder ggfs. neuer Träger.
    1. Interesse an einer Ort-, Wald- und Wiesengruppe o.ä. Angebote mit entsprechendem pädagogischen Konzept
    2. Interesse an der Einrichtung einer Vorschul-Fördergruppe in Kooperation mit der Grundschule Dänischenhagen
    3. Interesse an mehrsprachigen Angeboten im Vorschulbereich
    4. Interesse an Nachmittags-/Abendbetreuung (Schule/KiTa/Krippe)
    5. Interesse an anderen, nichtgenannten Betreuungsformen (Tagespflege etc.)
  3. Das Amt Dänischenhagen ermittelt umgehend das Interesse und Konzepte ortsansässiger Träger zur Erweiterung ihres Betreuungsangebots durch Zusatzangebote samt Kosteneinschätzung (bzw. der Gründe für die eventuelle Ablehnung einer Angebotserweiterung durch Träger).
  4. Das Amt Dänischenhagen ermittelt umgehend vorhandene und gesetzlich abgesicherte Erweiterungsmöglichkeiten der Kinderbetreuung (z.B. temporäre Erweiterung der Gruppenumfänge/ Zusätzlicher Personalbedarf/ temporäre Umwidmung und Nutzung verfügbarer Räume (z.B. Turnraum DRK-KiTa, Seniorenbegegnungsstätte, Schulungsraum Feuerwache, Turnhalle etc.).
  5. Das Amt Dänischenhagen holt über den Kreis verlässliche Aussagen samt Fristen zur Weiterführung der „6. Gruppe“ des DRK-KiTa ein. Zielzeitpunkt derzeit: Sommer 2013,
  6. Das Amt Dänischenhagen ermittelt umgehend Möglichkeiten zur Fremdförderung durch Kreis-/Landes-/Bundesmittel für die Erweiterung des Betreuungsangebots in der Gemeinde.
  7. Das Amt Dänischenhagen ermittelt umgehend den Finanzbedarf gemeindlicher Zuschüsse zur Kinderbetreuung sowie Folgen und Maximalgrenzen bei der Erhöhung des entsprechenden Elternbeitrags.
  8. Das Amt Dänischenhagen ermittelt umgehend in Verbindung mit Finanzbedarf und möglicher Fördermittel bauliche Erweiterungsmöglichkeiten vorhandener Infrastruktur, die zur Kinderbetreuung und schulischer Bildung genutzt werden könnte (vgl. hierzu Pkt. D). Die Erweiterungsmöglichkeiten sind hinsichtlich ihrer Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an sich verändernden Bedarf zu bewerten.

2. Kurzfristige Sofortbedarfsdeckung

  1. Die Gemeinde Dänischenhagen stellt zur Absicherung der Betreuung von Ü3 Kindern einen Betrag von 70.000€ für Betreuungskräfte aus dem Haushalt 2012 bereit. Die Mittel werden für ein, ab April 2012 kurzfristig bereitstehendes zusätzliches Betreuungsangebot eingestellt, welches gekoppelt an einen ortsansässigen Träger, flexible und gem. o.a. an der tatsächlichen Bedarfs- und Interessenlage orientierte Betreuung von Ü3-Kindern bis 2013 sicherstellt.
  2. Zusätzlich werden auf Basis der Prüfungsergebnisse das Amts Geldmittel für infrastrukturelle Maßnahmen zur Absicherung des zusätzlichen Betreuungsangebots im Rahmen des Nachtragshaushalts 2012 betrachtet. Die Höhe des Betrags richtet sich an der jeweiligen Nachhaltigkeit der Maßnahme aus. (siehe auch Pkt. 3.)
  3. Eine Entscheidung zum Träger und zur Art der Betreuung soll Ende Januar 2012 erfolgen.

3. Mittel- bis langfristige Bedarfsdeckung

  1. Die Gemeindevertretung etabliert eine fraktionsgemeinsame Arbeitsgruppe unter Einbindung der Fachexpertise der Amtsverwaltung als auch anlassbezogen von Trägern und Schulverband zur Entwicklung von Optionen zur mittel- bis langfristigen Weiterentwicklung von Betreuungs- und Schulplätzen in der Gemeinde Dänischenhagen.
    Ziel dieser Arbeitsgruppe ist die Entscheidungsvorbereitung zur Absicherung des Betreuungs- und Schulplatzangebots ab Juli 2013 unter ganzheitlichen Gemeindeentwicklungsaspekten (Finanzen/ Attraktivität/ Zukunftssicherheit/ Einwohnerzahlen und Baugebietsplanung)
  2. Die Träger werden unmittelbar über den erhöhten Betreuungsaufwand informiert und gebeten, sich an der Kompensation des Überbedarfes konzeptionell zu beteiligen.

im Original gezeichnet
Tim Gabrys, Sven Teegen

Berichte zur Kita-Reform 2020