Steinviertel (B14)

Sitzung der Gemeindevertretung
am 29. März 2021

Zu TOP 28: Beratung bzw. Beschlussfassung für die Verkehrsberuhigung im Steinviertel (B14)

Nachdem das Thema Verkehrsregelung im Steinviertel nach jahrelanger Diskussion durch den Bürgermeister wieder auf die Tagesordnung gehoben wurde, haben WiR uns alle gefragt, welche Gründe für diesen Schritt ausschlaggebend waren.

Unser Eindruck war bisher, dass die Mehrzahl der Bewohner:innen mit der Regelung um die Zone 20 zufrieden war und sich mit der Situation arrangiert hat.

Es ist zweifelsohne richtig, dass es bei der Planung des Gebietes seinerzeit erhebliche Versäumnisse der handelnden Personen gab. Die zu kleinen Wendehämmer, die unzureichende Straßenbreite samt fehlender Parkplätze und die Problematik der Sichtfenster in den Straßeneinmündungen stellen das eigentliche Problem dar.

Nun wurde im vergangenen Jahr das Fass erneut aufgemacht und als Begründung eine Anordnung des Kreises ins Feld geführt, dass die bestehende Zone 20 heute rechtswidrig sei.

Uns wurde auf mehrfache Nachfrage beim Bürgermeister und bei der Verwaltung bisher keine entsprechende schriftliche Anordnung zur Einführung der Zone 20 bzw. zur erneuten aktuell notwendigen Änderung der Verkehrsregelung ausgehändigt.

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im März 2021 haben wir erneut die Frage nach der schriftlichen Anordnung an den Bürgermeister und die Verwaltung gestellt.

Die Antwort lautete erneut: „Ja, es gibt diese schriftliche Anordnung des Kreises.“

… nur vorgelegt wurde sie uns bis heute nicht.

  • Kann es auch sein, dass es eine solche schriftliche Anweisung weder für die vor Jahren eingeführte Zone 20 gibt noch eine schriftliche Anordnung für die Aufhebung der derzeitigen Regelung?
  • Handelte es sich seinerzeit mit der Einführung der Zone 20 im Steinviertel und auch im Erlenweg um Maßnahmen zur „Beruhigung der Bevölkerung“ und die Absprache dieser Maßnahmen wurde lediglich mündlich vereinbart?
  • Existieren daher auch gar keine rechtsverbindlichen Anordnungen?
  • Galt es, eine mündliche Verabredung der Gemeinde Dänischenhagen mit dem Kreis nun zu heilen?
  • Hätte also eventuell doch alles so bleiben können?

WiR wissen es nicht!

 

Weitere Informationen im Bürgerinformationssystem des Amtes:

29.03.2021 Gemeindevertretung TOP 28: Beratung bzw. Beschlussfassung für die Verkehrsberuhigung im Steinviertel (B14) 

22.03.2021 Finanz- und Wirtschaftsausschuss TOP 10: Beratung bzw. Beschlussfassung für die Verkehrsberuhigung im Steinviertel (B14)

18.03.2021 Bau-und Umweltausschuss TOP 8: Beratung bzw. Beschlussfassung über die Verkehrsberuhigung im Steinviertel in Dänischenhagen