Steinviertel (B14)

Fragen der WiR-Fraktion
vom 05. November 2020

Zur kommenden Sitzungsperiode (Quartal IV / 2020) stellen WiR folgende Frage vorab:

  1. Welche Gründe führten im Detail zur Aufhebung der Tempo 20-Zone? Die WiRFraktion bittet um Übersendung der schriftlichen Anordnung des Kreises zur Aufhebung der bisherigen Regelung samt Zone 20.
  2. Gab es bei der Anwohnerbefragung zum Thema Verkehrsberuhigung eine Fristverlängerung für die Abgabe der Fragebögen?
  3. Wie hoch war die Beteiligung und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
  4. Wie gedenken Sie die Öffentlichkeit bei der Auszählung zu wahren? Oder soll auf eine öffentliche Auszählung aus Ihrer Sicht verzichtet werden?

 

Aus den Mitteilungen des Bürgermeisters zur Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 23.11.2020:

Die Umfrage ist abgeschlossen, es haben 253 von 332 teilgenommen. Für die einzelnen Varianten liegen folgende Rückmeldungen vor:

    • für einen verkehrsberuhigten Bereich 62,
    • für die Variante 1 Zone 30 ohne Sonderweg: 29,
    • für die Variante 2 Zone 30 ohne Sonderweg mit eingeschränktem Halteverbot: 41,
    • für die Variante 3 Zone 30 ohne Sonderweg mit absolutem Halteverbot: 45,
    • für Variante 4 Zone 30 mit Sonderweg 76.

Das Thema wird für die Beratungen in I/2021 vorbereitet.

Quelle: Bürgerinformationssystem des Amtes

 

Mit Schreiben vom 25.11.2020 an die Fraktionsvorsitzenden teilt der Bürgermeister mit:

zu A.: Gemäß § 45 (1d) StVO können Zonen Geschwindigkeiten mit einer Geschwindigkeit von weniger als 30 km/h nur in „zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche)“ eingerichtet werden. Bei einer Verkehrsschau wurde festgestellt, dass diese Voraussetzung hier nicht erfüllt ist und die errichtete Tempo 20 Zone so rechtlich nicht mehr tragbar ist.

Zu den Unterpunkten b)-d) wird auf die Mitteilungen des Bürgermeisters vom 05.11.2020 verwiesen.

Anmerkung der Redaktion: Da die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 05.11.2020 abgesagt wurde, stehen leider auch die der Sitzung zugehörigen Informationen wie z.B. die Mitteilungen des Bürgermeisters nicht im Bürgerinformationssystem zur Verfügung.

 

WiR fragen nochmal nach (Schreiben vom 26.11.2020 an den Bürgermeister):

Die erbetene Übermittlung der schriftlichen Anordnung des Kreises zur Aufhebung der Tempo-20-Zone ist ohne Angabe von Gründen unterblieben.

 

Schreiben des Bürgermeisters vom 30.11.2020 an die Fraktionsvorsitzenden:

Es liegt keine schriftliche Anordnung vor, bisher lediglich der Hinweis auf rechtliche Unzulässigkeit. Der Kreis wartet auf die Entscheidung der Gemeinde, dann erfolgt die Anordnung für den Bereich des Steinviertels.

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